Die Rahmenordnung des Abuna-Frans-Hauses (Satzung)

 

1.    Die Trägerschaft

      Das Abuna-Frans-Haus wird getragen von der Deutschen Provinz der Jesuiten, Kaulbachstr. 29 a, 80539 München, K.d.ö.R. Das Abuna-Frans-Haus, Frohnhauser Str. 400, 45144 Essen firmiert als Niederlassung der Ordensprovinz. Vertreter der Provinz in den Belangen des Hauses, besonders der Vermietung, sind die Essener Jesuiten. Juristische Vertreter der Provinz sind der Provinzial bzw. der Provinzökonom.

 

2.    Der Name und das Selbstverständnis des Hauses

      Der Name „Abuna-Frans-Haus“ stammt von dem Niederländer P. Frans van der Lugt SJ, der viele Jahrzehnte in Syrien gelebt hat, um für Muslime und Christen gemeinsame Wege zu finden. Er wurde am 07. April 2014 in Homs ermordet. Die Bewohner des Abuna-Frans-Hauses führen seine Anliegen weiter, um die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubens zu fördern, besonders aber den christlich-muslimischen Dialog. Das Abuna-Frans-Haus ist ein gemeinsames Haus für Flüchtlinge und Jesuiten. Beide Gruppen bilden unter einem Dach eine gemeinsame Wohngemeinschaft.

 

3.    Die Vernetzung

Das Abuna-Frans-Haus ist mit dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service, JRS) verbunden, der die Leitlinie „accompany, serve, advocate“ (Flüchtlinge begleiten, ihnen dienen, sich für ihre Rechte einsetzen) verwirklicht. Er setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten ein. Er bringt ihrem Reichtum an Erfahrungen Wertschätzung entgegen. Regelmäßige Kontakte zum Büro des JRS Deutschland konkretisieren die Anbindung.

 

4.    Die Leitung des Hauses

      Die Jesuitenkommunität im Abuna-Frans-Haus leitet das Haus. Sie bestimmt die Aufnahme bzw. Begrüßung von Flüchtlingen ins und die Entlassung bzw. Verabschiedung von Flüchtlingen aus dem Haus. Sie vertritt das Abuna-Frans-Haus nach außen.

 

5.    Die Mietverhältnisse

      Die Deutsche Provinz mietet das Anwesen von der Pfarrei St. Antonius. Sie schließt zwei Mietverträge ab: einen für die Räume der Jesuitenkommunität im Dachgeschoss; und einen für die Räume der Flüchtlingskommunität im Obergeschoss, Erdgeschoss und Keller. Die Flüchtlinge schließen mit der Essener Kommunität entsprechende Untermietverträge.

 

6.    Die Bewohner des Hauses

      Die Flüchtlingskommunität bewohnt das Abuna-Frans-Haus mit den Jesuiten zusammen. Näheres regelt eine Lebensordnung (Geschäftsordnung).

 

7.    Christliche Wurzeln und Ausrichtung

      Grundlage des Zusammenlebens ist der gegenseitige Respekt als Menschen aus verschiedenen Kulturen und Religionen, die miteinander ihr Leben teilen. Wir werden lernen, die Unterschiedlichkeit des anderen anzunehmen. Die biblische Grundlage ist das Gebot „Liebe den Nächsten wie dich selbst, und liebe den Fremden wie dich selbst.“ (Mk 12,28-34; Lev 19,33-34) Dieser jüdisch-christliche Auftrag wird ergänzt durch die Regel des Korans „Wer einen Menschen rettet, rettet die Welt.“ (Sure 5,32) So wird die Würde jedes einzelnen Menschen angezeigt.

 

 

Die Lebensordnung des Abuna-Frans-Hauses

 

1.    Ziele des Abuna-Frans-Hauses

Im Abuna-Frans-Haus leben Jesuiten mit Flüchtlingen unter einem Dach zusammen und bilden eine gemeinsame Wohngemeinschaft. Das Zusammenleben wird geprägt von Initiativen zur gesellschaftlichen Mitwirkung (Integrationskurs, Sprachkurs, Ausbildung, Schulen etc.) und dem aktiven Brückenbauen zwischen den Kulturen und Religionen im Dialog. Wir wollen helfen, dass jeder eigenständig und selbstbestimmt leben kann.

 

2.    Die Leitung und die Untermietverträge der Flüchtlinge

Die Leitung des Abuna-Frans-Hauses liegt bei den Jesuiten. Sie entscheiden über die Aufnahme und Entlassung weiterer Mitbewohner. Die Mitbewohner schließen einen Untermietvertrag mit den Jesuiten ab. Die Monatsmiete ist für alle Bewohner gleich und ist zu Anfang des Monats an das angegebene Jesuitenkonto zu überweisen.

 

3.    Die Mahlzeiten

Die Abendmahlzeiten bilden einen wesentlichen Vollzug des Gemeinschaftslebens. Der Ort der gemeinsamen Mahlzeiten ist die Wohnküche im Erdgeschoss. Die Flüchtlinge leisten einen monatlichen Beitrag zur Verpflegung aller.

 

4.    Der wöchentliche Hausabend

Die Teilnahme aller anwesenden Bewohner am wöchentlichen Dienstagabend um 19.00 Uhr zur Organisation und Planung des Zusammenlebens ist verbindlich. Der Abend besteht aus (1) dem Abendessen, (2) einer Austauschrunde zur Situation der Einzelnen und der Wohngemeinschaft, sowie (3) einer Planungsrunde zur Vereinbarung aller Dienste im Haus.

 

5.    Die Aufnahme von Gästen

Gäste sind tagsüber herzlich willkommen. Übernachtungsgäste der Flüchtlinge werden mit der Hausleitung abgesprochen.

 

6.    Die Ordnung im Haus

Alle Bewohner haben Pflichten:

·         Gemeinschaftlich genutzte Räume (Flure, Treppenhaus, WCs, Bäder, Küche, Esszimmer, Keller, Garten) werden miteinander gepflegt und gereinigt.

·         Das eigene Zimmer wird selbständig gereinigt. Im Zimmer besteht ein Kochverbot.

·         Alle beteiligen sich regelmäßig und turnusgemäß an den gemeinsamen Hausarbeiten, wie Reinigen, Kochen, Einkaufen, Ordnung halten, Reparieren usw. 

·         Die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr wird von allen respektiert.

·         Persönliche Gegenstände sind im eigenen Zimmer; nicht im Haus.

·         Ein maßvoller Alkoholkonsum ist möglich. 

·         Das Rauchen im Haus ist verboten; im Garten ist es erlaubt.

 

7.    Entlassungsgründe

·         Drogen, Diebstähle, Rassismus und Gewalt führen zur Verabschiedung aus dem Haus.

·         Das wiederholte Missachten der Lebensordnung oder die wiederholte Störung des Hausfriedens führen ebenfalls zur Verabschiedung aus dem Haus, d.h. zur Kündigung des Mietvertrags.

 

Essen, Sommer 2017                       

Ludger Hillebrand SJ und P. Lutz Müller SJ